Beglaubigte Übersetzung von Vollmachten, Testamenten und Erbschaftsunterlagen

Vollmachten, Testamente und andere notarielle Urkunden

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung im Zusammenhang mit einer Erbschaft, einer Immobilie oder einer notariellen Angelegenheit?


Ich übersetze Vollmachten, Testamente, Erbscheine, notarielle Urkunden, Kaufverträge, Grundbuchunterlagen sowie weitere Dokumente für die Vorlage bei Notaren, Gerichten und Behörden in Deutschland und im spanischsprachigen Raum.

Hierzu gehören unter anderem Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten, Immobilienvollmachten, Testamente, Erbscheine und weitere Unterlagen aus Nachlassverfahren.

Ich fertige beglaubigte Übersetzungen aus dem Spanischen ins Deutsche sowie aus dem Deutschen ins Spanische an. Als in Deutschland allgemein beeidigter Übersetzer für die spanische Sprache werden meine Übersetzungen von deutschen Behörden und Gerichten anerkannt. Darüber hinaus bin ich vom spanischen Außenministerium (MAEC) als Traductor-Intérprete Jurado für Deutsch und Spanisch ernannt.

Für die Angebotserstellung genügt die Zusendung eines Scans.